Medizinrecht
Kick-Back-Zahlungen sind Betrug
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Kick-Back-Zahlungen sind Betrug. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 25.07.2017 (Az. 5 StR 46/17) einen Apotheker wegen Betrugs verurteilt, weil dieser Kick-Back-Zahlungen an einen Arzt geleistet hatte und sich an der Bestellung und Abrechnung von Kontrastmittelmengen beteiligt hatte, die nicht benötigt wurden.