Kosten
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Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Bei einem Erstberatungsgespräch werden die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des jeweiligen Falles im beiderseitigen Interesse erörtert. Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich (www.brak.de).

Rechtsschutzversicherungen
Die Kosten einer ausführlichen Erstberatung werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. Kommt es zu einer Übernahme des Mandats, so hole ich für Sie die weitere Kostendeckungszusage ein und übernehme die Abwicklung der Gebührenabrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wenn Sie nur über ein niedriges Einkommen verfügen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe. Die Beratungshilfe ermöglicht Ihnen eine außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Die Prozesskostenhilfe sichert Ihnen die Hilfe eines Anwalts bei der Durchsetzung Ihrer Rechte vor Gericht. Ob Sie diese Hilfen in Anspruch nehmen können, richtet sich nach Ihrem Einkommen und Ihrem Vermögen; bei der Prozesskostenhilfe auch nach der Erfolgsaussicht des Rechtsstreites. Bitte bringen Sie zum ersten Besprechungstermin einen Berechtigungsschein für die Beratungshilfe mit.